Ratingen,

Präsentation der Gefahren von Feuerwerk

Unterricht der besonderen Art erhielten Schüler der 3-ten und 4-ten Klasse einer Ratinger Grundschule am heutigen Vormittag. Drei Sprengberechtigte des OV Ratingen präsentierten den Kindern den richtigen Umgang und die Gefahren beim Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Anstoß zu dieser ungewöhnlichen Aktion war ein Vorfall, bei dem vor knapp 2 Jahren zwei Jugendliche schwere Verletzungen davon trugen. Sie spielten in ihrer Freizeit auf dem Schulhof mit Feuerwerkskörpern und zogen sich dabei Verbrennungen an den Händen und im Gesicht sowie Verletzungen an den Augen zu. Die Schulleitung trat darauf hin mit der Idee, eine sinnvolle Prävention zu betreiben, an das THW Ratingen heran.

Die Vorführung begann mit einem theoretischen Teil, in dem den Schülern unter anderen eine altersgerechte Auswahl an Fotos von Unfallfolgen wie Verbrennungen durch Feuerwerkskörper vorgeführt wurde. Es Vorfeld wurde den Kindern erklärt, dass die frei verkäuflichen Feuerwerkskörper in zwei Klassen aufgeteilt werden. Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur an Personen über 18 Jahren verkauft und auch nur an Sylvester abgebrannt werden. Feuerwerkskörper der Klasse I sind das ganze Jahr kaufbar und dürfen auch an Personen unter 18 abgegeben werden, jedoch mit der Einschränkung, dass bei Kindern unter 12 die Eltern dabei sein müssen. Mit diesem Kenntnisstand dürften die anwesenden Kinder gar keine Feuerwerksartikel haben und auch nicht zünden. Durch verantwortungsloses Geschäftspersonal, profitorientierte Trödelmarkthändler sowie leichtsinnige Eltern und andere Familienangehörige kommen jedoch auch so junge Kinder immer wieder an Feuerwerkskörper.

Den Kindern wurde verdeutlicht, dass die Ursachen dafür zum einen in der schlechten Qualität nicht zugelassener Knaller liegen können, die beispielsweise auf Flohmärkten verkauft werden. Diese sind nicht von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüft und besitzen deshalb kein oder nur ein gefälschtes Prüfzeichen (BAM). Zum anderen wurde die richtige und sichere Verwendung erklärt, die als Beschreibung auf jedem Feuerwerkskörper aufgedruckt ist und vor dem Abbrand gelesen werden soll. Auch auf die Gefahren, die entstehen, wenn Blindgänger erneut gezündet werden, wurde hingewiesen.

Der zweite Teil der Vorführung demonstrierte den Schülern auf eindrucksvolle Weise die Wirkungen von nicht sachgerechter Verwendung von Knallkörpern in der Praxis. In der Gipshand einer auf dem Schulhof aufgestellten Puppe wurde ein Feuerwerkskörper gezündet und die Kinder zeigten sich von den Folgen sehr beeindruckt: Die Hand wies starke Schmauchspuren und sogar Splitterungen auf. Danach wurde die Wirkung auf das Trommelfell simuliert, indem ein Knaller direkt neben einem mit Pappmasche beklebten Luftballon gezündet wurde der daraufhin zerplatzte. Um die Gefahren zu verdeutlichen, die beim Basteln von eigenen Knallern und spielen mit Schwarzpulver entstehen, wurde Schwarzpulver aus gerade einmal 3 Feuerwerkskörpern aus sicherer Entfernung elektrisch gezündet und erzeugte dabei eine knapp 3 Meter hohe Stichflamme. Zur Zündung hätte im Ernstfall die elektrostatische Ladung des Körpers ausgereicht.

In einer abschließenden Diskussion wurde das Gehörte und Gesehene noch einmal aufbereitet. Die Schüler zeigten sich beeindruckt und überrascht von den Gefahren die Feuerwerkskörper mit sich bringen und nahmen sich vor in Zukunft vorsichtiger und aufmerksamer zu sein.

Der Schulleiter und alle Beteiligten waren sich sicher, dass diese Veranstaltung einen Beitrag dazu geleistet hat, auf die Risiken zu sensibilisieren und hielten eine Wiederholung solcher Veranstaltungen auch an anderen Schulen für durchaus sinnvoll.


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