Ratingen,

Neue Kraftfahrer für das THW

Fünf neue Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer wurden im Rahmen einer Bereichsausbildung Kraftfahrwesen beim Technischen Hilfswerk (THW) Ratingen ausgebildet. An drei Tagen wurde das notwendige Wissen vermittelt, um als ehrenamtliche Einsatzkraft THW-Dienstfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zu führen. Besonderes Augenmerk wurde dabei auch auf die Fahrten unter Sonder- und Wegerechten gelegt.

Foto: THW / Christian Stürtzer

Im Einsatz muss jeder Handgriff sitzen. Das gilt aber nicht nur für die Arbeit an der eigentlichen Einsatzstelle, sondern gerade auch schon für den Weg von der Unterkunft zur Einsatzstelle. Daher müssen die Helferinnen und Helfer eine spezielle Ausbildung durchlaufen. Erst dann wird eine THW-Fahrgenehmigung erteilt. Die sogenannte Bereichsausbildung Kraftfahrwesen ist dabei in zwei Abschnitte geteilt. So darf man nach Abschluss von Teil 1 Einsatzfahrzeuge bis einschließlich 3,5 Tonnen bewegen, nach Teil 2 alle mit höherer Tonnage.

Innerhalb der 24 Ausbildungsstunden vermittelte Bereichsausbilder Hendrik Clasmeier den Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Überblick über die Inhalte von Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsverordnung. Ebenfalls standen die THW-Fahrzeugdienstanweisung, mit der Tätigkeit des Kraftfahrers anfallende Verwaltungsaufgaben (Schadensmeldungen, Fahrtenbücher usw.), die Fahrzeugtechnik inklusive der Überprüfung der Verkehrssicherheit bei Fahrtantritt, das Ausführen der Arbeiten gemäß Materialerhaltungsstufe Ortsverband, das Rangieren mit Einweiser, das Fahren im „geschlossenen Verband“, das Abschleppen und Schleppen von Fahrzeugen sowie das Verhalten bei Unfällen im Straßenverkehr auf der Tagesordnung.

Das THW Ratingen dankt den Helferinnen und Helfern für die Bereitschaft, diese Verantwortungsvolle Aufgabe wahrzunehmen. Allzeit Gute Fahrt!


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.