Heiligenhaus,

Fahren mit Sonder- und Wegerechten – 11 neue Kraftfahrende im Regionalbereich Düsseldorf

Insgesamt drei Ausbildungstage sind durch zukünftige Kraftfahrende absolviert worden, ob Führerscheinklasse B, C oder CE. Nahezu jedes Fahrzeug beim THW besitzt eine Anlage mit Blaulicht und Einsatzhorn, Einsatzfahrten sind mit Sonder- und Wegerechten zu fahren. Was dürfen die Kraftfahrende, was nicht? Wer entscheidet darüber und wie verhält sich der Fahrzeugführende generell? Die Gesetze müssen bekannt sein, und somit sind §35 und §38 der StVO ein wichtiger und umfangreicher Bestandteil der Ausbildung. Zu alle den Themen rund um Fahrzeugführen beim THW erhielten die Helfenden aus den Ortsverbänden Heiligenhaus/Wülfrath, Ratingen und Solingen in einer umfangreichen Ausbildung vom Bereichsausbilder Frank Forstreuter (Heiligenhaus/Wülfrath). Unterstützt wurde die Ausbildung von Dennis Breiden und Erik Vüst.
Foto: THW / Yasemin Gündogdu

Foto: THW / Yasemin Gündogdu

Denn einfach nur den Führerschein besitzen, dass reicht zum Führen eines Fahrzeuges beim THW nicht aus. Denn neben den gängigen Vorschriften, Rechten und Pflichten die sich aus der Straßenverkehrsordnung ergeben, sind weitere Aspekte die einem als Privatperson im Straßenalltag eher nicht begegnen von Bedeutung. So müssen die Kraftfahrenden beim THW lernen was eine Marschkolonne oder ein Marschverband ist und wie sich als Teil einer solchen Einheit auf Fahrten verhalten wird. Darf mit dem Fahrzeug dann über Rot gefahren werden um den anderen zu folgen? Sind die Fahrzeuge mit zum Bespiel Flaggen oder Lichtsignal zu kennzeichnen? Welche internen THW Dienstvorschriften sind zu beachten und gibt es Dokumente die auszufüllen sind? All diese und noch mehr Fragen wurden in der umfangreichen Theorieeinheit intensiv besprochen.

Doch den größten Teil der Ausbildung macht die Praxis aus. Denn natürlich, auf dem Smartboard liegt nicht die Straße, also ab in die Fahrzeuge. Doch vorher, wie in der Theorie gelernt, die Abfahrkontrolle durchführen und Kennenlernen der doch etwas ausgebauten Fahrzeuge. Denn Funkgerät und Bedienpanel für die Blaulicht- und Einsatzhornanlage gibt es schließlich in einem Privatwagen nicht. Aber dann ging es los. An einen der Samstage fuhren die angehenden Kraftfahrenden und die Ausbilder gemeinsam auf ein Gelände in Düsseldorf-Hubbelrath, wo ausreichend Platz zum Üben ist. Denn nicht nur Fahren, sondern auch das Rangieren und Einparken mit Einweisenden, besonders bei Fahrzeugen ohne Sicht nach Hinten, muss geübt werden. Wichtig dabei die Kommunikation. So muss den Kraftfahrenden klar sein, was die Handbewegungen der einweisenden Person zu bedeuten haben.

Am letzten Ausbildungstag dann der letzte Praxisteil, die Kolonnenfahrt. Die Strecke, vorher akribisch von den Ausbildern ausgearbeitet und so gestaltet, dass es durch die Stadt, über Land und auch über die Autobahn ging. So waren alle möglichen Situationen dabei. Erst grüne und dann rote Ampeln, enge Straße, Autobahnauffahrten, unterschiedliche Geschwindigkeiten und vor allem die anderen Verkehrsteilnehmenden – zu Fuß, auf zwei oder vier Rädern. Und jeder musste einmal hinters Steuer. Am Ende hieß es für alle elf teilnehmenden Einsatzkräfte: Bestanden und stets eine gute Fahrt.


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