Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ)

Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist der Pressesprecher des OV und für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie für Maßnahmen zur Helfererhaltung, -werbung und -reaktivierung des Ortsverbandes (OV) zuständig.

Er

  • unterstützt den Ortsbeauftragten (OB) bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen. Hierzu gehören insbesondere:
  • Werbung von Helfern,
  • Maßnahmen zur Helfererhaltung,
  • Reaktivierung ehemaliger Helfer,
  • Kontaktpflege zu örtlichen Medien,
  • Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien,
  • Organisation von zielgruppenorientierten Veranstaltungen (Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation, Gästebetreuung.
  • stellt durch „interne ÖA“ den THW-internen Informationsfluss in seinem Zuständigkeitsbereich sicher.
  • dokumentiert die Aktivitäten des OV in Wort und Bild und archiviert dies.
  • wird dabei durch weitere Helfer des OV unterstützt.

Bei Einsätzen ohne LuK-Stab im OV übernimmt der BÖ in Abstimmung mit der Einsatzleitung die Dokumentation des Einsatzes in Wort und Bild.

Bei Einsätzen mit LuK-Stab im OV kann der BÖ eine Stabsfunktion übernehmen. Die originären Aufgaben (Dokumentation in Wort und Bild) werden dann nach Absprache durch andere Helfer übernommen.